Wozu braucht man einen Träger?
Das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) schreibt vor, dass das freiwillige soziale Jahr pädagogisch begleitet werden muss.
Diese pädagogische Begleitung wird von einer zentralen Stelle eines nach § 10 JFDG zugelassenen Trägers des Jugendfreiwilligendienstes sichergestellt mit dem Ziel, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.
Unter dem Dach des Trägers werden viele Einsatzstellen koordiniert. Er ist neben der Einsatzstelle auch in pädagogischer, organisatorischer und insbesondere rechtlicher Hinsicht eingebunden.
Ein FSJ kann folglich nur Zustande kommen, wenn alle drei Parteien (Einsatzstelle, Träger, FSJler) zueinander gefunden haben. Der schnellste Weg zu einem FSJ bei den ijgd führt über den Bewerbungsbogen.
Was zeichnet die ijgd als Träger aus?
Die ijgd sind kirchlich und parteipolitisch unabhängig und organisieren
seit 60 Jahren Freiwilligendienste im In- und Ausland.
Durch die Aktivitäten des Vereins sollen jungen Menschen gesellschaftliche
Verhältnisse bewusst gemacht werden, so dass sie in einer demokratischen
Gesellschaft eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können, handeln
und zur internationalen Völkerverständigung beitragen können.
Diese Ziele umfassen die Förderung des Verständnisses und den Abbau von Vorurteilen zwischen Angehörigen verschiedener Nationen, sozialer Schichten, Religionen und Weltanschauungen.
Die Ziele und das Konzept der Projekte werden von unseren sechs “Säulen“ und den dazu gehörenden Kompetenzfeldern getragen
Das rechtliche Grundgerüst unseres Vereins finden sie in der Satzung.

